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Donnerstag, 18. März 2010
Spannendes Gerichtsurteil zum Thema Sorgerecht
dagmar neubronner, 14:35h
Liebe Freunde der Bildungsfreiheit,
nachstehenden Text und Link erhielt ich aus Freilernerkreisen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist insofern für uns wichtig, als hier eindeutig der hohe Rang des Elternrechts formuliert wird.
Auch ist es spannend zu lesen, vor allem aufgrnud der verschiedenen Darstellungen. Anfangs wird die Darstellung des Amtsgerichtes zitiert, und als Leserin hatte ich das Gefühl, "Auweia, das arme Kind, ist das nicht ein Fall, wo es wirklich aus der Familie raus muss?"
Dann werden jedoch in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes andere Perspektiven deutlich. "Unkontrollierbare Schreiattacken" des Vaters sind danach wohl vor allem im Zusammenhang mit der Wegnahme seiner Tochter erfolgt (und waren nicht gegen das Kind gerichtet, sondern gegen die Jugendamtsmitarbeiter, die ihm daS Kind wegnehmen wollten), ansonsten hat er zwar Eheprobleme und psychische Probleme (wer hat die nicht?), ist aber als Elternsprecher im Kindergarten beliebt, und das Kind ist stabil und vergnügt nach Auskunft der Kindergartenleiterin.
Ich finde diese Lektüre insofern eine gute Übung, nicht alles unbesehen zu glauben, was da in Amtsdeutsch vorgetragen wird.
Dagmar Neubronner
"Hallo an alle,
ich habe folgende Bitte: Violet von der Lieth wurde vor mehr als zwei
Jahren gewaltsam vom JA aus ihrem Elternhaus entfernt und ist seitdem in
mehreren Pflegefamilien untergebracht gewesen und noch untergebracht.
Sie wurde im Januar sieben Jahre alt. Ich habe ihren Vater Ralf von der
Lieth anläßlich der Pressekonferenz letzte Woche im Europaparlament in
Strasbourg wegen Verstößen des JA gegen Menschenrechte persönlich
kennengelernt, vorher schon viel über die ganze Geschichte via Telefon
und Facebook erfahren.
Hier
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html?Suchbegriff=1%20BvR%20374/09
ist ein BVerfG-Urteil nachzulesen, daß sehr deutlich die Elternrechte
herausstreicht und die Eingriffe das Staates in Famlien klar eingegrenzt
sieht. Es stellt bisherige Urteile gegen Familie von der Lieth bzgl.
Sorgerechtsentzug in Frage und verweist die Sache zurück an das OLG
Celle.
Am 25. März findet im OLG Celle ein Gerichtstermin statt, bei dem es
wohl um das BVerfG-Urteil gehen wird. Es wäre sehr hilfreich, wenn das
Gericht sehr viele Postkarten bekommen würde, auf denen steht, daß
Violet zu ihren Eltern soll zurückkehren dürfen. Es wäre auch eine Idee
anzugeben, daß alle Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, und
man selbst ein Teil des Volkes ist und sich nun zu Wort meldet, oder daß
man als Prozeßbeobachter die Sache weiterverfolgen wird. Oder einfach
nur "Freiheit für Violet - Violet soll zu ihrer Familie zurückkehren
dürfen" draufschreiben.
Postkarten haben den Vorteil, daß man keinen Absender draufschreiben
braucht, wenn man nicht will. Es ist also relativ anonym, auch wenn eine
handschriftliche Unterschrift drauf ist. Da könnten wirklich viele
Personen mitmachen - die Masse macht den Eindruck!
Die Adresse für die Postkarten ist:
Oberlandesgericht Celle
18.Zivilsenat
Senat für Familiensachen
Schloßplatz 2
29221 Celle
Geschäftsnummer: 18 UF 121/08
Bitte leitet diese Mail auch anderweitig weiter, die Postkarten sollten
Anfang der kommenden Woche abgeschickt werden, aus dem Ausland evt. noch
diese Woche.
Danke und viele Grüße,
Elisabeth"
nachstehenden Text und Link erhielt ich aus Freilernerkreisen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist insofern für uns wichtig, als hier eindeutig der hohe Rang des Elternrechts formuliert wird.
Auch ist es spannend zu lesen, vor allem aufgrnud der verschiedenen Darstellungen. Anfangs wird die Darstellung des Amtsgerichtes zitiert, und als Leserin hatte ich das Gefühl, "Auweia, das arme Kind, ist das nicht ein Fall, wo es wirklich aus der Familie raus muss?"
Dann werden jedoch in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes andere Perspektiven deutlich. "Unkontrollierbare Schreiattacken" des Vaters sind danach wohl vor allem im Zusammenhang mit der Wegnahme seiner Tochter erfolgt (und waren nicht gegen das Kind gerichtet, sondern gegen die Jugendamtsmitarbeiter, die ihm daS Kind wegnehmen wollten), ansonsten hat er zwar Eheprobleme und psychische Probleme (wer hat die nicht?), ist aber als Elternsprecher im Kindergarten beliebt, und das Kind ist stabil und vergnügt nach Auskunft der Kindergartenleiterin.
Ich finde diese Lektüre insofern eine gute Übung, nicht alles unbesehen zu glauben, was da in Amtsdeutsch vorgetragen wird.
Dagmar Neubronner
"Hallo an alle,
ich habe folgende Bitte: Violet von der Lieth wurde vor mehr als zwei
Jahren gewaltsam vom JA aus ihrem Elternhaus entfernt und ist seitdem in
mehreren Pflegefamilien untergebracht gewesen und noch untergebracht.
Sie wurde im Januar sieben Jahre alt. Ich habe ihren Vater Ralf von der
Lieth anläßlich der Pressekonferenz letzte Woche im Europaparlament in
Strasbourg wegen Verstößen des JA gegen Menschenrechte persönlich
kennengelernt, vorher schon viel über die ganze Geschichte via Telefon
und Facebook erfahren.
Hier
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html?Suchbegriff=1%20BvR%20374/09
ist ein BVerfG-Urteil nachzulesen, daß sehr deutlich die Elternrechte
herausstreicht und die Eingriffe das Staates in Famlien klar eingegrenzt
sieht. Es stellt bisherige Urteile gegen Familie von der Lieth bzgl.
Sorgerechtsentzug in Frage und verweist die Sache zurück an das OLG
Celle.
Am 25. März findet im OLG Celle ein Gerichtstermin statt, bei dem es
wohl um das BVerfG-Urteil gehen wird. Es wäre sehr hilfreich, wenn das
Gericht sehr viele Postkarten bekommen würde, auf denen steht, daß
Violet zu ihren Eltern soll zurückkehren dürfen. Es wäre auch eine Idee
anzugeben, daß alle Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, und
man selbst ein Teil des Volkes ist und sich nun zu Wort meldet, oder daß
man als Prozeßbeobachter die Sache weiterverfolgen wird. Oder einfach
nur "Freiheit für Violet - Violet soll zu ihrer Familie zurückkehren
dürfen" draufschreiben.
Postkarten haben den Vorteil, daß man keinen Absender draufschreiben
braucht, wenn man nicht will. Es ist also relativ anonym, auch wenn eine
handschriftliche Unterschrift drauf ist. Da könnten wirklich viele
Personen mitmachen - die Masse macht den Eindruck!
Die Adresse für die Postkarten ist:
Oberlandesgericht Celle
18.Zivilsenat
Senat für Familiensachen
Schloßplatz 2
29221 Celle
Geschäftsnummer: 18 UF 121/08
Bitte leitet diese Mail auch anderweitig weiter, die Postkarten sollten
Anfang der kommenden Woche abgeschickt werden, aus dem Ausland evt. noch
diese Woche.
Danke und viele Grüße,
Elisabeth"
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